Orientierung durch Orthodoxe Dogmatische Erläuterung

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Kapitel 11 // Kapitel 13

Leben  im Leibe Christi  ( Einführung in die Orthodoxie )

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12. «Kirche und Staat» in der Orthodoxen Tradition


 

1. Das Bild, mit dem überwiegend die Gegenwart der Kirche in der Geschichte am getreuesten wiedergegeben wird, ist das Schiff. Denn die Kirche reist in der Tat wie ein Schiff im Meer der Zeit.

Da die Kirche, dem Auftrag ihres Hauptes getreu, im Lauf ihrer Geschichte «neue Schöpfung» bleiben wollte, nahm sie von Anfang an Stellung gegenüber jenen Mächten, die die damalige Gesellschaft lenkten und formten, und machte zugleich als «Gemeinschaft der Gnade und des Heils» ihre Haltung klar gegenüber den Institutionen und Strukturen der Gesellschaft, die die Pax Romana mit ihrem unbeugsamen Zentralismus verkörperte. So grenzte sie sich selbst (die Kirche) als Leib Christi von Grund auf vom Judentum ab (das verdanken wir hauptsächlich dem Ap. Paulus) und entfernte aus ihrem Innern die mit dem Judentum Liebäugelnden, diejenigen nämlich, die das Christentum dem Buchstaben des Gesetzes und dem jüdischen Formalismus unterwerfen wollten, wobei sie die Universalität der Kirche im jüdischen Nationalismus zu erstikken suchten.

Sie grenzte sich ebenfalls vom Hellenismus als Paganismus-Heidentum ab und schloß aus ihrer Gemeinschaft die hellenistischen Tendenzen aus, die darauf aus waren, das Christentum mit der verlogenen Philosophie und der Mythologie der Welt (z.B. Gnostizismus) zu vermengen. Dabei sollte dem Christentum die Rolle einer Kultreligion zufallen; es sollte zu einem Ersatz oder zumindest zu einer zweitrangigen Ergänzung des Heidentums umgewandelt werden.

Um ihrer universalen und ewigen Sendung und ihrem gottmenschlichen Charakter treu zu bleiben, die eine jede Tendenz der Einengung im Innerweltlichen und Vergänglichen ausschließen, zog die Kirche andererseits wiederum auch einen klaren Trennstrich zwischen sich selbst (immer in de Personen ihrer Heiligen) und dem römischen-staatlichen Geist, der wiederholt, besonders vom 4. Jahrhundert an u.a. versuchte, die Kirche auszunützen, indem er sie als Mittel zu seiner innerweltlichen Oberhoheit-Vorherrschaft verwandte. In diesem Kampf stehen ständig die Heiligen - die bewußten Glieder der Kirche, diejenigen, die Geistesträger sind -, die immer kompromißlos und unnachgiebig bleiben.

So lebt die Kirche mit der Welt zusammen, identifiziert sich a-ber nicht mit ihr. Im Gegenteil: sie distanziert sich von der Kultur, der Philosophie, den Institutionen der Welt, da sie «hier keine bleibende Wohnstatt hat...» (Hebr 13, 14). Sie ist ständig «in via» (auf dem Weg). Ihre Haltung gegenüber der Welt ist immer kritisch, zugleich aber auch liebevoll. Wenn sie daher aus der Welt flieht, so tut sie dies, ohne die Welt zu hassen. Und wenn sie in der Welt bleibt, zieht sie die Welt an sich, nicht jedoch, um selbst Welt zu werden, sondern um der Welt das Heil zu bringen. So meidet die Kirche einerseits den ekklesiologischen Monotheleti-smus (Verneinug der Mission in der Welt) und andererseits den Halb-Nestorianismus (Relativierung der Göttlichen Wahrheit der Welt zuliebe).

Es was mehr als natürlich, daß die Gegenwart der Christen in der Welt und ihr Zusammenleben mit Nicht-Christen und einer (römischen oder jüdischen) Staatsgewalt, die ihnen einmal gleichgültig und ein anderes Mal feindlich gegenüberstand, ernste Probleme schuf. Eines der wesentlichsten war die Gestaltung der Beziehungen der Kirche - nicht als Klerus, sondern als Leib Christi - mit den Machtstrukturen und Machtfaktoren der sie umgebenden Welt. Denn im Gegensatz zum alten Israel, das ein eigenes Volk in einem klar begrenzten Lebensraum bildete, befand sich das neue Israel, die Kirche, verstreut in der ganzen Welt unter verschiedenen Völkern, die trotz der Einheit der Pax Romana ihre eigenen Bräuche, ihre eigene Lebensweise und vor allem ihren eigenen religiösen Glauben besaßen, der natürlich nicht mit dem Glauben der Kirche zu vereinbaren war. Diese Lebensbedingungen der Kirche in der damaligen Welt, aber auch die praktischen Schwierigkeiten, die auftraten, beschreibt in hervorragender Weise der bekannte Text des 2. Jh., der Brief «an Diognetos».

Wenn wir folglich über die Beziehungen zwischen Kirche und Staat, besonders in diesen ersten Jahrhunderten, sprechen, müssen wir uns zunächst von den heutigen Zuständen und vom heutigen Verständnis frei machen. In jener Periode bedeutete dies in erster Linie: Beziehungen der Kirche als Leib mit dem nichtchristlichen, dem sich außerhalb des Kirchenleibes befindenden und in der Regel der Kirche feindlich gesinnten Staat.

Wenn jedoch hier vom «Staat» die Rede ist, so meinen wir da-- mit jenen Körper, der die Ausübung der «Staats» - Gewalt oder des politischen Dienstes eines Volkes übernimmt, d.h. die Regelung und Organisation des politischen Bereiches des Stadt-Staates, in dem sich das Leben der Bürger entfaltet. In diesem Sinn lehrt nach dem Hl. Johannes von Damaskus (Dialektika C) «der praktische» Teil der Philosophie, «wie man leben muß», und wenn dieser sich auf «Städte und Länder» bezieht, wird er «politischer» genannt, d.h. «politische» Kunst oder Wissenschaft. Der Staat verwendet diese Kunst, um das gemeinschaftliche Leben der Bürger zu organisieren und eine gewisse Ordnung und einen gewissen Rhythmus zu erhalten, um das Leben der Gesellschaft zu regeln.

1. Wir sagten bereits, daß die Kirche Leib Christi ist, eine vollständige Gemeinschaft also, ein gottmenschlicher Organismus. Da sie nun aus Menschen besteht, die in der Welt leben (kämpfende Kirche), dürfen ihr der «politische» Dienst und die Personen, die diesen ausüben, nicht gleichgültig sein. Außerdem bessert der Gott-Logos mit Seiner Fleischwerdung nicht einfach die vorhandene menschliche Gesellschaft, sondern er schafft die Welt neu. Er bildet den Menschen neu und errichtet eine neue Gemeinschaft, eine «neue Schöpfung» (Gal 6, 15). Er stiftet die Gemeinschaft Seines Leibes, eine Gemeinschaft der Vergottung und des Heils, die Kirche. In dieser Gemeinschaft, deren einzigstes Ziel die Vergottung ihrer Glieder ist, d.h. die Vereinigung mit Gott im Herzen des Menschen, findet der ganze Mensch Aufnahme als seelisch-körperliche Ganzheit mit all seinen Problemen, geistigen wie materiellen. Denn das Ziel der Kirche ist die Heiligung des ganzen Menschen und folglich auch die der ganzen menschlichen Gesellschaft.

Das erfordert aber die Einordnung des ganzen Lebens in den Leib der Kirche gemäß dem: «Lasset uns einer den anderen und uns selbst und unser ganzes Leben Christus Gott überantworten». Die Heiligung des ganzen Menschen ist unerreichbar, wenn einerseits seine Seele (nehmen wir dies einmal an) geistlich von Christus genährt wird und andererseits aber sein übriges Leben von einem Staat gelenkt und geregelt wird, der nicht «in Christo», nach Seinem Willen, handelt und Politik treibt. Daher «organisiert» sich die Kirche, natürlich im Geist der Erwartung des kommenden Herrn, von ihren ersten Schritten an - direkt nach Pfingsten - als vollständige Gemeinschaft, wobei sie nicht nur für die geistlichen, sondern auch für die materiellen Nöte der Gläubigen sorgt. Diesen Geist beobachten wir in den Kapiteln 2 und 4 der A-postelgeschichte (2, 42 f., 4, 32 f.). Wieviele Erklärungen auch immer zu diesen Texten gegeben werden sollten, - und es sind schon viele und «seltsame» gegeben worden - was interessiert, ist ihr Geist, der kirchlich mit der ununterbrochenen Verwendung dieser Textstellen im (liturgischen) Leben der Kirche verewigt wird. Und dieser Geist ist jener, den der liturgische Satz - so oft, aber auch so «unzugänglich» - ausdrückt: «Lasset uns unser ganzes Leben Christus Gott überantworten».

Im Kapitel 6 der Apostelgeschichte begegnen wir sogar einer Handlung der Kirche, die als «politischer Akt», und zwar in der heute üblichen Bedeutung des Begriffes, charakterisiert werden kann. Es handelt sich um die Wahl der «Sieben» zum Dienst der materiellen Nöte. Wir wollen damit nicht behaupten, daß die Kirche in Jerusalem irgendein System schuf zur Lösung der politisch-sozialen Probleme. Mit der Gnade Gottes und der Erleuchtung des Heiligen Geistes äußerte sie aber ihren Willen, daß auch die politisch-sozialen Probleme ihres Volkes von den «Gläubigen» selbst, d.h. von den Christen, angegangen und mit der Gnade Gottes und im Einklang mit Seinem Willen gelöst werden sollten. Auch später wurde nichts Gegenteiliges vertreten, weder im N.T. noch bei den Heiligen Vätern. Fordert etwa Paulus nicht im 1 Kor 6, 1, daß die Gläubigen sich nicht an die weltlichen Gerichte wenden sollen und daß Streitigkeiten jeder Art im Leib der Kirche geregelt werden sollen?

Die Wahl der «Sieben» zusammen mit der des Apostels Matthias (Apg 1, 23 f.) sind die ersten «politischen» Akte im Leib der Kirche, die aber in die Gnade eingebettet werden. Hier befindet sich der Grundstock der Theologie der Väter über den politischen Dienst. Die Sieben (Diakone) wurden vom Leib gewählt, weil die Apostel, wie der Hl. Oikumenios Trikkes (12. Jh.) bemerkt, «die Wahl denen übertrugen, die den Dienst empfangen sollten», d.h. dem Kirchenleib, dem Volk in der kirchlichen Bedeutung des Wortes. Daß dieser Geist nun, trotz der Kurswechsel und Umor-dnungen, die die Kirche aus den bekannten historischen Gründen in den folgenden Jahrhunderten vornehmen mußte, im Bereich der Gestaltung des ganzen Lebens in Christo, in den Klöstern nämlich, überlebte und sich bis heute erhalten hat, bezeugen die Offizien (Dienste) des Oikonomos (Verwalters) oder des «Sakkelion», die rein ökonomischer Natur sind.

Die Kirche versuchte also - wie aus dem bisher Gesagten offensichtlich wird - als Leib von Anfang an, die Notwendigkeit zu befriedigen, den «politischen Dienst», den sie als notwendig betrachtet und für wichtig erachtet, in ihrem eigenen Leib anzunehmen. Gleichzeitig aber unterscheidet sie ihren «politischen Dienst» von der «staatlichen Macht» der sie umgebenden Welt, von der sie natürlich keinen christlichen Geist und christliche Anschauungen verlangen konnte, weil sie nicht die ihre war, in der Gottlosigkeit lebte und Christus und Seinem Volk gegenüber feindlich eingestellt war. Mit der «staatlichen Macht» der Welt pflegte die Kirche formelle Beziehungen - man könnte sie als äußere charakterisieren -, die sich unter anderem im Wort des Herrn «gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist» (Mt 22, 21) und im Wort des Ap. Paulus «gebt.. Steuer, wem Steuer, Zoll, wem Zoll...» (Rom 13, 7) ausdrücken. Diese Textstellen beweisen die Gestaltung von Beziehungen - bereits vom Herrn, wie auch von den Aposteln - mit der «weltlichen Macht» (Staat), die bei gegebenen Anlässen zu einem gewissen Zeitpunkt in den neutestamentlichen Büchern niedergeschrieben wurden.

Äußerlich also unterhält die Kirche als örtlich organisierte Gemeinde, wo immer sie sich auch befindet, Beziehungen rein formeller Art mit der weltlichen, staatlichen Macht. Innerlich dagegen existiert und fungiert sie als vollständige - unabhängige - Gemeinschaft in ihrer geistlichen und gemeinschaftlich-sozialen Dimension, selbst dann, wenn keine «Systeme» und keine vorliegende Gesetzgebung gegeben sind; denn alles im Leben der Gläubigen und des Kirchenleibes geschieht in erster Linie mit der Gnade-Erleuchtung des Heiligen Geistes, wenn Er natürlich in den Gläubigen wohni4vgl. Rom 8, 9: «wenn der Geist Gottes in euch wohnt»). So dehnte sich die ganze Kirche mit Jerusalem als Zentrum und mit einer einheitlichen Lebens - und Organisationsweise (Beginn des kanonischen Rechtes der Kirche) wie ein christlicher Staatenbund in der alten Welt aus. Diese Lebensweise der Kirche wurde aufgrund besonderer Anlässe im Laufe der Jahrhunderte in den Heiligen Kanones niedergeschrieben.

2. Im 4. Jahrhundert verzeichnet sich mit Konstantin dem Gr. ein welterschütternder Umschwung, bedeutender als jeder andere in der Menschheit nach Christus. Der Römische Staat (Macht), der die Kirche verfolgte, nimmt - aus welchen Gründen auch immer - das Christentum an und bietet sich selbst an, dem Volk Gottes, dem Leib der Kirche, in den sich nun auch der (römische) Staat selbst einordnet, «in Christo» zu dienen. So geht die alte Welt vom «anti-christlichen» und «gottesfeindlichen» römischen Staat zum nach Christus benannten «neuen christlichen Staat», dem romäischen (d.h. orthodoxen) Staat über. Diese Wende kam wirklich einem Wunder gleich. So betrachteten sie übrigens auch die Heiligen Väter jener Zeit, aber auch die späteren.

Eine solche Verwirrung herrscht aber um die Person Konstantins des Gr., daß ein großer Einschub notwendig wäre, um auch nur ein wenig die Dinge zu klären. Wir wollen jedoch lediglich betonen, daß die Kirche nicht zu Unrecht durch ihre Heiligen Väter Konstantin den Gr. sowohl apostelgleich als auch «Apostel unter den Königen» - d.h. gekrönten Kirchenmissionar der «Orthodoxie» - nannte. Denn in der Person des Christen Konstantin schuf sich der Herr und Imperator (= absoluter Gewaltherrscher und Despot), der Römische Kaiser, selbst ab; er wurde zum «ergebenen Diener Gottes» und mit der Einwilligung derselben Heiligen Väter zum «Bischof (d.h. Aufseher-Diener) der außerhalb», der außerhalb des Heiligen Altares, der gesellschaftspolitischen Ebene, indem er den Dienst des Stephanus und der anderen Diakone übernahm. Es ist gleichsam charakteristisch und bedeutsam, daß Konstantin der Gr. nach dem Historiker Eusebius an die Bischöfe-Väter gerichtet jenen berühmten Satz sagte: «von Gott eingesetzter Bischof der außerhalb, wenn ich es sein könnte» (P.G. 20, 1172): «äv e'mv» d.h. «ich könnte sein», «wenn ihr mich wollt», «wenn ihr mir dies gestattet».

Als Konstantin der Gr. dies sagte, war er nicht mehr Römischer Kaiser, sondern ein Gläubiger, der katechisiert wurde, der sich mit der Hilfe seines Geistlichen Vaters reinigte und auf die «Erleuchtung» der Hl. Taufe vorbereitete. Ebenso aber hatte er sich als Imperator seiner Machtbefugnisse enthoben, als er nicht nur in der ersten Ökumenischen Synode, sondern auch beim Schisma der Donatisten (311 n. Chr.) nicht wie die Gewalther-- rscher dieser Welt vorging, um die Ordnung wiederherzustellen, sondern von der Kirche forderte, sie solle selbst «synodal» - d.h. demokratisch - ihre Probleme lösen. Der Kurswechsel des Römischen Staates gegenüber der Kirche, als die Christen sogar noch eine Minderheit waren, fand im 4. Jh. einen größeren Widerhall, als in unserer Zeit etwa eine Umwandlung Lenins oder Stalins zu Beschützern der Orthodoxie finden würde (wir führen keinen westlichen Diktatoren des Bürgertums an, weil diese gewöhnlich als «Christen» auftreten).

Diese Annahme des «politischen Dienstes» vom Römischen Staat unter Konstantin wurde seitens der Kirche einstimmig und einmütig aufgenommen, da dies dem Ziel der Kirche, der «Verkir-chlichung», entsprach, d.h. der Verchristlichung der ganzen Welt und folglich auch des Staates. Die bekannte Grundlegung der Mission im Evangelium: «gehet hin und machet alle Völker zu Jüngern» (Mt 28, 19) - was bedeutet: macht alle Völker zu Christen, ordnet sie in den Leib Christi ein - erklärt der Hl. Romanos Melodos in einem seiner Kondakien äußert klar: «Geht in die ganze Welt und macht Völker und Könige zu Jüngern».

Aus christlicher Sicht ist die Existenz einer politischen Macht (Dienstes) notwendig zur Sicherung der harmonischen Funktion der Gesellschaft, die im Ereignis des Sündenfalls und der Sünde gefangen ist. Das offenbart das Wort des Ap. Paulus: «Jedermann ordne sich der obrigkeitlichen Gewalt unter: denn es gibt keine Gewalt, die nicht von Gott ist...» (Rom 13,1). In der Tat werden die, die Macht ausüben, die Machthaber» nach unserem Herzen ausgewählt» (vgl. Jer 3, 19) oder sie zwingen sich selbst auf wie alle Tyrannen und Diktatoren der Welt. Den gleichen apostolischen Geist beweist an diesem Punkt der Hl. Isidoros Pelou-siotes (5. Jh., P.G. 78, 657): Der Staat - so bemerkt er - ist «das Werk der Weisheit Gottes, damit die Welt nicht zum Chaos wird»: damit die Welt nicht im Chaos endet, die Ordnung in Unordnung und die Harmonie in Disharmonie.

Diese Unterordnung, die der Ap. Paulus fordert, bedeutet natürlich nicht, wie aus seinem eigenen Leben ersichtlich wird, ein absolutes und unkontrolliertes Einverständnis mit der staatlichen

Macht; sie ist nur dann angebracht, wenn der Anspruch der staatlichen Macht nicht dem Willen Gottes widerspricht. So wie dies Basilius der Gr. formuliert: Der Christ gehorcht «wo kein Gebot Gottes verletzt wird» (P.G. 31, 860), oder der Hl. Gregor der Theologe: «Wir wollen uns Gott, einander und den Herrschern auf Erden unterordnen. Gott für immer (allgemeine, katholische Unterordnung), wegen der Brüderlichkeit einander, zur Wahrung der Ordnung den Herrschern» (P.G. 35, 972/3).

Nun verstehen wir auch das sozusagen weg- und richtungsweisende Wort des Herrn: «gebt dem Kaiser, was der Kaisers ist u.s.w.». Dem Kaiser gehörten in der konkreten biblischen Erzählung die Münzen. Da die Juden römische Münzen hatten, erkannten sie in der Praxis ihre Besatzung von der fremden Macht an. Sie mußten also die Steuer an die Besatzungsmächte entrichten. Als Bild Gottes gehört der Mensch jedoch vollständig Gott und ist Seine «Münze». Er verdankt Gott seine ganze Existenz und muß sich Ihm daher vollständig hingeben. Wenn also die Forderungen welcher Herrscher auch immer dem Willen Gottes widersprechen, dann «muß man Gott», wie die Apostel zur gottesfeindlichen jüdischen Führung ihrer Zeit sagten, «mehr gehorchen als den Menschen» (Apg 5, 29), dann erübrigt sich jede Unterordnung unter die Machthaber.

3. So gestalteten sich im Christlichen Reich, dem griechischorthodoxen Romania/Byzanz, die Beziehungen zwischen Kirche und Staat in einer Art, die uns heute leider nur sehr schwer verständlich ist, weil wir in einem anderen geistigen Klima leben. Wie sieht jedoch die diesbezügliche orthodoxe Tradition aus?

Betrachten wir doch zunächst einmal die Begriffe selbst: In Romania/Byzanz spricht man nicht über Beziehungen zwischen «Kirche-Staat», sondern über die des «Priestertums und Königtums». Das Priestertum ist der Leib des Klerus mit den Patriarchen an der Spitze, der den geistlich-pastoralen Dienst des Volkes Gottes übernimmt. Das Königtum ist der staatliche Organismus mit dem orthodoxen Imperator und König «in Christo» an der Spitze, der den gesellschaftspolitischen Dienst des Volkes Gottes übernimmt. Wir haben also keine zwei parallelen und miteinander konfrontierten Gewalten, sondern zwei dienende Körper, die dem gleichen Volk, dem Volk des Reiches, dienen, das zugleich Volk des Staates und Volk der Kirche ist. Das ganze Reich wurde überdies wegen der «Einheit im Glauben» als ein Einziger und Ungeteilter Leib betrachtet. Das ganze Reich war Kirche, d.h. Leib Christi, Gemeinschaft der orthodoxen Gläubigen mit Christus und untereinander. Diese Einheit im einem Leib wurde (und bleibt) sichtbar, wenn sich der ganze Leib der Kirche unter dem Pantokrator der Kuppel zur Verehrung Gottes versammelte.

Bildlich lassen sich diese Beziehungen mit einem großen Kreis (das Reich - der Leib) darstellen, in den zwei kleinere - sich berührende, aber nicht überdeckende ober überschneidende Kreise eingezeichnet sind, von denen der eine den priesterlichen und der andere den politischen Dienst bezeichnet. Beide Dienste müssen zur einwandfreien Funktion des ganzen Organismus des Staates - der übernationalen orthodoxen Familie und zur Erfüllung, nicht nur seiner vergänglichen, sondern auch seiner e-wig-geistlichen Ziele zusammenarbeiten und Beziehungen der «Eintracht», des «Einvernehmens» und der «Kooperation» pflegen. Ähnliche Begriffe werden auch zum Ausdruck der Koexistenz von Priestertum und Königtum im griechisch-orthodoxen Reich von Romania verwendet.

Jede Art einer «Trennung» der beiden Dienste ist folglich in der orthodoxen Tradition undenkbar, da diese einen religiös farblosen, einen autonomen und verabsolutierten Staat voraussetzt, der den ganzen Organismus der übernationalen orthodoxen Familie/Volkes verschlingt und alles unterjocht, der den priesterlichen Dienst nicht als gleichwertig und gleichberechtigt ansieht und folglich offen oder verdeckt dem orthdoxen Glauben gegenüber feindlich eingestellt ist.

4. Man könnte natürlich dazu bemerken, daß oft ein Auseinanderklaffen zwischen Theorie und Praxis, zwischen Theologie und Wirklichkeit, zu verzeichnen ist. Das ist richtig, und man darf sich daher nicht zu Fehlinterpretationen der Wirklichkeit verleiten lassen (oder diese zu verheimlichen suchen), indem man sich nur auf ideale Zustände beschränkt, die nur in der Theorie gelten können. Andererseits dürfen wir allerdings auch nicht die Tatsache verkennen, daß dort, wo die Geistlichkeit und der authentische Geist der Heiligen Väter gewahrt bleibt, «Theorie» und «Praxis» zusammenfallen, Theologie und Leben identisch sind. Dieser Geist interessiert uns also, der unsere, der die orthodoxe Tradition ausdrückt im Unterschied zu einer jeden anderen, die unserer Lebens- und Existenzweise, d.h. Gemeinschaft, fremd ist. Die Verletzung dieses Geistes von welcher Seite auch immer - eine Frucht der Sünde - führte zu den bekannten Exzessen in der Geschichte, die in der Wissenschaft «Cäsaropapismus» oder «Papo-cäsarismus» genannt wurden und tatsächlich nichts anderes sind als Mißbräuche und Entstellungen der Wahrheit. Ähnlich, wie die Ausnahmen die Regel und der «Mißbrauch den Gebrauch nicht aufheben» und wie die Sünde nicht dazu berechtigt, die Heiligkeit zu verwerfen, so ist es auch hier: das, was die Echtheit der Beziehungen ausdrückt, wird mit den Worten «Eintracht», «Einvernehmen» oder «Kooperation» wiedergegeben. Die Mißbräuche nach der einen oder der anderen Seite hin zeigen lediglich, wie schwer das Gleichgewicht im Heiligen Geist (s. 1 Kor 10, 12) wegen der menschlichen Sünde zu halten war. Der wesentliche Unterschied zwischen griechischem Osten und lateinischem Westen besteht, wie vielfach festgestellt wurde, im allgemeinen darin, daß die Mißbräuche im Westen (Primat, Unfehlbarkeit u.s.w.) gewöhnlich aufdoktroyiert werden, wodurch sie die Gültigkeit eines Dogmas erhalten, wogegen im Osten alle Mißbräuche Sünde und Irrtum bleiben. Das gilt auch für alle Übertretungen und Verletzungen im Thema, das wir gerade untersuchen.

Der Sohn Konstantins des Gr., Konstantius (337-361), sagt in einem Ausbruch von Gäsaropapismus zu den Bischofen-Vätern: «Was mein Wille ist, das ist für die Regel zu halten». Seine eigene Zuständigkeit überschreitend, wollte er damit seine Entscheidungen als kirchliche Regel auferlegen. Und es gab wirklich einige Vertreter der Kirche, die solche Übertretungen hinnahmen. Andere jedoch brachten ihren Widerspruch zum Ausdruck mit allen sehr wohl verständlichen Konsequenzen natürlich. So zeichnen sich bereits seit dem 4. Jh. zwei Tendenzen unter den Vertretern der Kirche, besonders den Bischöfen, ab. Diese Tendenzen werden von der Wissenschaft der Kirchengeschichte mit den Namen ihrer bedeutenden Vertreter charakterisiert: Die Unterordnung unter die staatliche Macht (den Kaiser), selbst dann, wenn er fordert, was Gott gehört, wurde mit dem Namen des dem Staate gegenüber «unterwürfigen» (hofservil bezeichnen ihn die deutschen Historiker) Eusebius von Gaesarea verbunden, der als erster offizieller «politischer Theologe» der Geschichte gilt. Der Widerstand der Väter gegen die antichristlichen Eingriffe des Kaisers findet in der gleichen Epoche (4. Jh.) seinen Ausdruck in der Person Athanasius der Gr., der eben wegen dieser seiner kritischen Haltung gegenüber dem Staat insgesamt 16 Jahre in der Verbannung verbrachte. Zu allen Zeiten gibt es natürlich Eusebiuse und Athanasiuse, und entsprechend der Seite, die dominiert, ist auch die Haltung der kirchlichen Hierarchie einer jeden Epoche gegenüber dem (cäsaropapistischen) Kaiser.

Die Haltung Athanasius des Gr. setzt sich mit dem Hl. Ambrosius von Mailand (früher politischer Verwalter) fort, der dem Kaiser antwortet: «Der Imperator ist in der Kirche - d.h. im Kirchlichen Leib -, nicht über der Kirche» (Imperator intra ecclesiam, non supra ecclesiam est» P.L. 46, 1049). In ähnlicher Form ruft der Hl. Gregor der Theologe dem Kaiser die gleiche Tatsache ins Gedächtnis: «Ich weiß, daß du ein Schaf meiner Herde bist» (P.G. 35, 976). Wie es der kirchliche Hirte also als selbstverständlich betrachtet, daß er politisch von der staatlichen Macht regiert wird, so darf auch der politische Herrscher nicht vergessen, daß er in geistlichen Dingen vom Klerus, und im vorliegenden Fall vom Bischof, geleitet wird. Alle diese Beispiele bestätigen das Bewußtsein der Väter um die Kooperation von Priestertum und Königtum (Staat).

So entwickelte sich im Lauf der Jahrhunderte anläßlich der von Zeit zu Zeit auftretenden verschiedenen Provokationen die Theologie dieser Beziehungen, die in folgenden wesentlichen Punkten zusammengefaßt werden kann.

Sowohl der Bischof (bzw. Patriarch) als Haupt des Piester-tums, als auch der Kaiser als Haupt des politischen Dienstes, sind «lebende Abbilder» Christi. Der Konig nimmt der Gnade nach am Königtum Christi Anteil und stellt Christus dar (muß Christus darstellen). Das bedeutet nach orthodoxem Verständnis der Begriff «von Gottes Gnaden» (König oder Patriarch). Wenn eine dieser beiden Personen nicht diesem Ruf nachkommt, ist sie dieses Dienstes (Funktion) unwürdig, und das «von Gottes Gnaden» verliert in diesem Fall jede praktische Bedeutung.

Die Aufgabe des Klerus ist für uns heute eine Selbstverständlichkeit. Sie ist die Rettung - die Vergottung seiner geistlichen Kinder. Befremdend jedoch klingt die Aufgabe der politischen Herrscher für unsere heutigen Ohren: Sie sollen «als gute Hirten die Seelen ihrer Untertanen zur Frömmigkeit (= Orthodoxie) und zur Erkenntnis des wahren Gottes leiten und sie damit auf das Himmelreich vorbereiten» (Agapetos, Bischof von Rom, P.G. 86, 1, 11658). Kürzer und treffender jedoch drückte Basilius der Gr. die Mission der politischen Herrscher in der Orthodoxie aus: Die beiden Dienste, der königliche und der priesterliche, «streben ein einziges Ziel an, die Rettung der Untertanen» (P.G. 31, 928). Ihr gemeinsames Ziel ist also die Rettung-Vergottung der Bürger-Gläubigen.

Auch der politische Herrscher verrichtet also ein pastorales Werk, aber im Rahmen des gemeinschaftlichen Lebens mit der Hilfe der politischen Gesetze, die aus diesem Grund dem Willen Gottes, wie dieser von der Orthodoxie ausgedrückt wird, entsprechen müssen. Anderenfalls, wenn mit nicht-orthodoxen, d.h. dem Geist der Orthodoxie widersprechenden Gesetzen ein Lebensrahmen geschaffen wird, der nicht zum Heil, sondern zur Verdammnis führt, wird der Politiker häretisch und der Staat zur Häresie. Diese geistlich-kirchliche Dimension des Werkes des

Staates ist vielleicht unwiderruflich verloren gegangen.

Die gegenseitige Ergänzung der beiden Dienste, gestützt auf die Einheit der menschlichen Natur, betont der Hl. Chrysostomus (P.G. 56, 125): «Dem König sind die Körper, dem Priester die Seelen anvertraut». In Bezug auf die Mittel, die sie jeweils anwenden, unterscheiden sie sich natürlich: denn der König «zwingt», während der Priester «bittet»; der erstere hat «materielle» Waffen, der zweite dagegen «geistliche» (P.G. 56, 125). Daher muß auch eine richtige Rangordnung erstellt werden: «So sehr nun die Seele den Körper überragt, so sehr überragt auch das Priestertum das Königtum» (Ap. Diat. 2, 34, 4). Diese Rangordnung bedeutet aber keine Anmaßung oder Herabsetzung einer der beiden Dienste, da beide in gleichem Maß notwendig sind. Deswegen unterstützt der Historiker Sosomenos (5. Jh.), sicherlich an cäsa-ropapistische Brennherde seiner Zeit gewandt, daß das Priestertum «dem Königtum gleichwertig» ist (P.G. 67,1032 C).

5. Auf diesem Fundament und auf dem Böden dieser Praxis wurden die Beziehungen zwischen Priestertum und Königtum in der Geschichte der Orthodoxen Kirche aufgebaut. Und diese Voraussetzungen und die orthodoxen Kriterien blieben selbst in Zeiten der Versklavung unverfälscht. -Jn diesen Fällen übernahmen die Bischöfe auch die politische Fuhrung des Volkes und ersetzten damit den christlichen (politischen) Dienst des Königtums. Die Institution der Volksführung (Ethnafchie) wurde im Osten wie im Westen mit Erfolg angewandt. Seit dem Jahr 476 n. Chr., als der (orthodoxe) Westen nach und nach in die Hände von verschiedenen barbarischen Völkern zu fallen begann, bis zur endgültigen Eroberung des bischöflichen Thrones von Alt-Rom durch die Franken (1009/1014) bestand die Institution der Volksführung (Ethnarchie) im Westen mit dem Patriarchen von Alt-Rom als Volksführer (Ethnarchen) der dortigen unterjochten Ro-mäer (Orthodoxen). Die Rolle der Volksführer (Ethnarchen) übernahmen ebenfalls vom 7. Jh. an die Bischöfe bzw. Patriarchen der von den Arabern besetzten Gebiete im Osten und schließlich auch der Ökumenische Patriarch mit allen Bischöfen im Osma-nischen Reich (14. Jh.).

In den Kirchengemeinden - Dorfgemeinden der «Romeosyne» (= des griechisch - orthodoxen Raumes) erhielt sich während der ganzen Türkenherrschaft die Kooperation der Dienste, des geistlichen und des politischen, mit ihrer Unterscheidung (Priester-Vorsteher) und Zusammenarbeit in allen Krisenfällen. Das ganze Leben der Dorfgemeinde spielte sich im Kirchenleib, in der Kirchengemeinde, ab, die in ihrer Ausdehnung mit der Dorfgemeinde zusammenfiel. Das Zentrum des Lebens der Dorfgemeinde-Kirchengemeinde war die Kirche, in der die Gemeindezusammenkünfte gewöhnlich nach der Göttlichen Liturgie stattfanden. So wußten die unterjochten Romäer sehr wohl, daß die Vertreter ihrer übernationalen hellenischen Familie ihre wirklichen Führer waren, und nicht die Eroberer. Deswegen hielt sich während der Knechtschaft die obige orthodoxe Anschauung der Dienste, und ihre Beziehungen gestalteten sich (natürlich gab es auch Ausnahmen) im Rahmen der Tradition und Theologie der Väter.

Im Westen dagegen wurden diese Beziehungen mit der Vorherrschaft der Franken und des Feudalismus in einem derartigen Maß verfälscht, daß sie letztendlich bis zu Unkenntlichkeit entstellt wurden. Mit der Einführung des Feudalismus im Bischofsamt (der Papst wurde zum weltlichen Führer-König, und die Bischöfe mußten aus der Klasse der Adligen stammen wie unter anderem auch die Äbte der Klöster) und der Aneignung der politischen Macht seitens der päpstlichen Hierarchie wurde die Kirche schließlich mit dem Klerus, der machtausübenden Gewalt, identifiziert, die mit der politischen Macht rivalisierte (vgl. den Investiturstreit, d.h. die ständigen Reibungen zwischen dem deutschfränkischen Kaiser und dem Papst). So blieb auch nach der Bildung der Nationalstaaten im Westen der Eindruck bestehen, daß die Kirche als Machtträger ein Rivale des Staates ist. Daher suchte man mittels eigener Gesetzesvereinbarungen (Konkordate) eine Regelung dieser Beziehung zu finden, um in Zukunft die Konflikte zu vermeiden, die in früheren Jahrhunderten für Europa ein ständiges Problem darstellten.

Diese neuen Ideen wurden aber auch in den Orthodoxen O-sten gebracht, nach Rußland in der Zeit Peters des Gr. (17. Jh.) und nach Griechanland mit der Gründung des Griechischen Staates (1830). So setzte sich das Staatskirchentum nicht nur als Tendenz, sondern auch als System in den Beziehungen zwischen Kirche und Staat auch im Osten durch mit all seinen sehr wohl verständlichen Konsequenzen bis heute.

Solange es jedoch einen orthodoxen Kult gibt und in ihm das Evangelium und die Worte der Väter gehört werden, nach denen Kirche und Staat kooperierende und parallele Dienste in dem einem und ungeteilten Leib sind, ist es schlechthin unmöglich, daß der Geist der Heiligen Väter der orthodoxen Tradition erlischt. Außerdem ist bekannt, daß der Kult in jedem geschichtlichen Abenteuer des othodoxen Volkes seine Orthodoxie und sein christo-' zentrisches Ethos bewahrt.

 

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Kapitel 11 // Kapitel 13

Artikel erstellt am: 31-1-2010.

Letzte Überarbeitung am: 31-1-2010.

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